Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Scheidsteger Medien GmbH & Co KG (nachfolgend Scheidsteger Medien genannt)
1. Geltung der Bedingungen
Lieferungen und Leistungen der Scheidsteger Medien erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung bzw. Leistung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers bzw. Auftraggebers, die nicht durch die Scheidsteger Medien ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für Scheidsteger Medien unverbindlich, auch wenn Scheidsteger Medien ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages darf sich Scheidsteger Medien Dritter (insbesondere Subunternehmer und/ oder freier Mitarbeiter) bedienen. An allen den Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, behält Scheidsteger Medien das Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne schriftliche Einwilligung dürfen Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Alle überlassene oder von Scheidsteger Medien angefertigte Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Daten, Druckvorlagen, Filmmaterial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen werden mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum verwahrt. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens des Kunden nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Sollten die vorgenannten Unterlagen und Dokumente versichert werden, hat der Kunde dies schriftlich aufzugeben und die Versicherungsprämie zu tragen. Bei allen Druckaufträgen behält sich Scheidsteger Medien Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10 % der bestellten Auflage vor, wobei Mehr- und Minderlieferungen zu einer Anpassung der Vergütung unter Berücksichtigung des vereinbarten Gesamtpreises führen. Von jedem realisierten Entwurf steht Scheidsteger Medien eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren, in der Regel 10, zu. Von Scheidsteger Medien abgegebene Angebote behalten 30 Tage Gültigkeit.
2. Angebot und Vertragsschluss
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch Scheidsteger Medien.
3. Lieferungen und Leistungen
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Scheidsteger Medien stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Scheidsteger Medien durch Zulieferer und Hersteller. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (Streik, kriegsähnliche Ereignisse, Naturereignisse, Krankheit von Sachbearbeiter etc.) befreien von der Einhaltung bestimmter Lieferfristen. Sie berechtigen nicht zum grundsätzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche sind hierfür ausgeschlossen.
4. Versand und Gefahrenübergang; Schäden an Fremdwaren
a) Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz der Scheidsteger Medien. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Scheidsteger Medien verlassen hat. Falls der Versand sich ohne Verschulden der Scheidsteger Medien verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Scheidsteger Medien hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. b) Scheidsteger Medien haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geräten und Waren, die ihr vom Besteller zur Verarbeitung überlassen werden, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf schuldhaftes Verhalten von Scheidsteger Medien zurückzuführen. Der Besteller hat insoweit selbst für eine ordnungsgemäße Versicherung der Geräte und Waren Sorge zu tragen.
5. Preise und Zahlung
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Scheidsteger Medien. Zahlungen sind bei Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Falls keine ausdrücklichen Preise vereinbart sind, werden Lieferungen und Leistung zu dem am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Listenpreise, falls solche nicht bestehen, üblichen und angemessen Preisen berechnet. a) Für Neukunden gelten bis zur Festsetzung eines kundenspezifischen Zahlungsziels, jedoch mindestens für die ersten drei Aufträge bzw. Bestellungen, gesonderte Zahlungsbedingungenen. Diese sind entweder Zahlung per Vorkasse oder Anzahlung von 50% des Bestellwertes bzw. der Auftragssumme fällig bei Auftragserteilung. Nach Zahlungseingang wird unmittelbar mit der Auftragsbearbeitung begonnen. Der Restbetrag ist dann sofort bei Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. b) Bei Aufträgen, die ein Volumen von 1.000 Euro übersteigen, behält sich die Scheidsteger Medien die Stellung einer A-Conto-Rechnung über 50% des Auftragswertes vor. Bei Aufträgen ab 2.000 Euro erfolgt eine gedrittelte Rechnungsstellung, 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Auftragsbeginn und 1/3 bei Fertigstellung.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Scheidsteger Medien kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Arbeit bzw. Leistung oder Warenlieferung Vorauszahlung verlangen. Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen Scheidsteger Medien auch während Auftragsbearbeitung bzw. -abwicklung, die weitere Auftragsbearbeitung bzw. Lieferung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Storno- und Einzugskosten für nicht eingelöste Zahlungen, insbesondere zurückkommende Abbuchungen, hat der Auftraggeber zu tragen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Nutzungs- und Urheberrechte
Mit der Erteilung des jeweiligen Auftrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, erklärt der Kunde, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, die er Scheidsteger Medien übergibt, zustehen. Jeder der Scheidsteger Medien erteilte Layout- oder WEB-Design-Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Scheidsteger Medien räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, inhaltlich auf das jeweilige Medium beschränktes Nutzungsrecht an dem zur Durchführung dieses Auftrages erstellten Konzept und den umgesetzten Dokumenten bzw. Daten ein. Für die Nutzung der Auftrag bezogenen Ergebnisse aus Konzept, Design und Programmierung in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen Scheidsteger Medien und dem Auftraggeber. Das auftragsbezogene Nutzungsrecht geht jedoch erst mit vollständiger Entrichtung der gesamten Vergütung über. Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Layouts oder Daten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Scheidsteger Medien weder im Original noch bei der Reproduktion genutzt oder verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien etc. bleiben ausschließlich im Eigentum von uns. Eine Überlassung dieser Originale ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich. Scheidsteger Medien hat das Recht, auf den erstellten Produkten bzw. Erzeugnissen oder WEBSites und in Veröffentlichungen über das Werk als Urheber genannt zu werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
8. Mitwirkungspflicht der Kunden
Unsere Kunden haben uns bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter in der erforderlichen Anzahl zu unterstützen, und zwar insbesondere durch das rechtzeitige zur Verfügungstellen von Informationen, Entwürfen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit dieses zur Leistungserbringung durch uns erforderlich ist. Sofern unsere Kunden zur Leistungserbringung durch uns Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen haben, sind uns diese in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zu übermitteln. Ist eine Konvertierung des von den Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt dieser Kunde die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen. Unsere Kunden stellen sicher, dass wir zur Nutzung der uns übermittelten Materialien in einem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang berechtigt sind. Sämtliche Mitwirkungshandlungen haben unsere Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen.
9. Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche, der Scheidsteger Medien für die Durchführung eines Auftrages überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Graphiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie die verwendete Domain, frei von Schutzrechten Dritter sind, oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Die Einbeziehung der genannten Inhalte in die auftragsgemäßen Layout-Arbeiten bzw. ins WEB-Design geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Scheidsteger Medien von allen Ansprüchen Dritter, die gegen Scheidsteger Medien im Zusammenhang mit der Durchführung von Layout-Arbeiten bzw. WEB-Design aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er verpflichtet sich weiter, die Scheidsteger Medien entstehenden Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.
10. Eigentumsvorbehalt Gelieferte
Ware oder Leistungen der Scheidsteger Medien bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung Scheidsteger Medien gegenüber zustehenden Ansprüchen Eigentum der Scheidsteger Medien.
11. Mängel
Bei Sachmängeln gilt folgendes: Mängel haben die Kunden unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Zunächst ist Scheidsteger Medien Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unsere Wahl durch die Beseitigung des Mangels, das Erbringen einer mangelfreien Leistung oder die Herstellung eines neuen Produktes. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie Scheidsteger Medien oder den Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Aufwand möglich, können die Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern.
12. Datenschutz und Datenspeicherung
Scheidsteger Medien ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden bzw. Käufer, gleich ob diese vom Kunden bzw. Käufer selbst oder von Dritte stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.
14. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Firmensitz der Scheidsteger Medien. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Scheidsteger Medien. 15. Schlussbestimmungen Soweit nicht anders vereinbart ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.